Vorsorgeuntersuchungen
Wir führen alle Untersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen durch.
Arbeitsmedizinische Untersuchungen sind vorgeschrieben durch Gesetze oder Berufsgenossenschaften. Sie müssen vom Arbeitgeber ermöglicht und von den Mitarbeitern nachgewiesen werden.
Wir achten auf ein freundliches Untersuchungsklima, eine schnelle Abwicklung, eine gute Gesundheitsberatung und die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht.
Wir sind ermächtigt, folgende spezielle Vorsorge-Untersuchungen durchzuführen:
- G 1.2 - Asbest
- G 20 – Lärm
- G 24 – Hautbelastung bei Feuchtarbeit
- G 25 – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit
- G 26 - Atemschutz
- G 27 – Isocyanate
- G 29 – Lösemittel (Toluol, Xylol)
- G 37 – Bildschirmarbeitsplätze
- G 39 – Schweißrauche
- G 40 – krebserzeugende Arbeitsstoffe
- G 41 – Arbeiten mit Absturzgefahr
- G 42 – Infektionsgefährdung
- G 43 – Biotechnologie
- G 45 – Styrol
- G 46 – Heben und Tragen von Lasten
- AZVO - Nachtschichtarbeit
- und andere – fragen Sie nach! |