Verkehrsmedizin
Wir führen Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV Anhang 5, 6 und § 11, 15) durch für
- Taxifahrer und Personenbeförderung
- Busfahrer und
- LKW-Fahrer aller C-Klassen
- den Erhalt des Führerscheins bei chronischen Erkrankungen
Dazu erhalten Sie von uns in der Regel direkt nach der Untersuchung:
- das dazu vorgeschriebene ärztliche Zeugnis nach Anlage 5.1 FeV
- Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 und
- das Gutachten über die geistige Leistungsfähigkeit nach Anlage 5.2 FeV Belastbarkeit, Orientierungsfähigkeit, Konzentrationsfähigkeit, Aufmerkmerk¬samkeitsleistung, Reaktionsfähigkeit und Verkehrsauffassungsgabe)
Alle vorgeschriebenen Untersuchungen werden in ca. 2 Stunden am selben Tag durchgeführt. Sie erhalten einen Termin ohne lange Wartezeiten und brauchen nicht zu verschiedenen Ärzten zu gehen!
Unser Team ist darauf spezialisiert, alle erforderlichen Untersuchungen schnell, kompetent und nach den neuesten gesetzlichen Bestimmungen abzuwickeln. Das Ganze spielt sich in freundlicher Atmosphäre und ohne Hektik ab.
Bei Wartezeiten gibt es einen Kaffee gratis! |