Betriebsärztliche Betreuung
Wir führen die gesamte betriebsärztliche Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz § 3 durch.
Wir beraten aber auch gerne bei Einzelproblemen – oder machen nur arbeitsmedizinische Untersuchungen.
Zu den Standardaufgaben der betriebsärztlichen Betreuung gehören:
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Betriebsärztliche Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz gemäß BGV A2.
Hierzu zählen beispielsweise:
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Arbeitsplatzanalyse im Betrieb (Gefährdungsbeurteilung, Schwachstellenanalyse) |
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Richtiges Heben und Tragen von Lasten im Betrieb |
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Arbeitsmedizinische Risikobeurteilung von Gefahrstoffen |
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Bildschirmarbeitsplätze - ergonomische Beurteilung bei gesundheitlichen Beschwerden
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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach gesetzlichen Vorschriften und berufsgenossenschaftlichen Auflagen. |
Wir berücksichtigen die neuesten Verordnungen und Gesetze, informieren Sie rechtzeitig und suchen gemeinsam mit Ihnen nach geeigneten Lösungen. Wir informieren – Sie entscheiden! |